Praxisfall: A-Schild für Abfalltransporte – Bürokratie im Arbeitsschutz meistern!
Bei einer Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung (ASA) berichtete ein Unternehmer von einem Vorfall: Einer seiner LKW-Fahrer wurde von der Polizei angehalten, weil das Fahrzeug nicht mit einem „A-Schild“ für Abfalltransporte gekennzeichnet war.
Der Fahrer transportierte als unbelastet beprobten Erdaushub zu einer Deponie. Die Konsequenz? Eine angedrohte Strafe von 300 €, wenn die Kennzeichnung nicht umgehend erfolgt.
Unsere Rolle als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI):
Wir werden oft zu Vertrauenspersonen, die nicht nur klassische Arbeitsschutzthemen behandeln, sondern auch bei Randthemen wie diesen unterstützen.
In solchen Fällen sehen wir es als unsere Pflicht, praktische Lösungen bereitzustellen.
Wie haben wir geholfen?
Wir haben die relevanten Informationen zusammengestellt:
Auszug aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), §55: LKW müssen bei Abfalltransporten mit einem „A“ gekennzeichnet sein. Mehr dazu hier.
Informationen aus der Zeitschrift BauPortal der BG BAU mit praxisnahen Tipps.
Speziell für Bayern: Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt: Mehr dazu hier.
Im Nachgang unterstützten wir den Unternehmer bei der Integration der Anforderungen in die betrieblichen Prozesse, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
👉 Haben auch Sie Fragen zu Abfalltransporten, Kennzeichnungspflichten oder anderen Randthemen im Arbeitsschutz?