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Cybersicherheit

Arbeitgeber müssen diese Bedrohungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen ⬇️

Cybersicherheit für sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen ist wichtiger denn je.

2023 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115 Teil 1 veröffentlicht, die sich erstmals intensiv mit Cybersicherheit befasst.

Diese Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung und stellt eine entscheidende Anforderung für das betriebliche Sicherheitsmanagement dar.

Kunden berichten uns zunehmend, dass Prüforganisationen nach der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung fragen und bei deren Fehlen Mängel im Prüfprotokoll vermerken.

Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt und unterstützen bereits erste Kunden, z.B. im Betrieb von Personenaufzügen, bei der Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Durch die zunehmende Vernetzung (Smart Home, Smart Building, Internet-of-Things) werden sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen verstärkt Ziel von Cyberbedrohungen.

Arbeitgeber müssen diese Bedrohungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen, wie auf der Homepage der BGN beschrieben.

Wichtige Bereiche sind:

  • Funktionseinheiten einer Ex-Vorrichtung gemäß TRGS 725
  • Elektrische Sicherheitseinrichtungen nach Aufzugsrichtlinie
  • Notbefehlseinrichtungen mit zugehörigen Sicherheitsbauteilen
  • Steuerungen an Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie, inkl. Baumaschinen
  • Mess- und regeltechnische Sicherheitseinrichtungen mit Sicherheitsfunktionen nach Druckgeräterichtlinie 

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Cybersicherheit Ihrer Aufzüge, Maschinen, Druckanlagen und mehr zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns jetzt - wir freuen uns von Ihnen zu hören!